
Öffnungszeiten:
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MO - FR
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08.00 - 12.00
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MO - DO |
13.00 - 16.00 |
Termine auch außerhalb
der Öffnungszeiten
möglich!
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Geschütztes Herstellungsverfahren

Seit dem 1. Jänner 2006 gilt das Gesetz über die Gleichstellung von Menschen
mit Behinderungen (BGStG) für alle Unternehmen in ganz Österreich,
wobei es noch Übergangsfristen in den Bereichen Bauen und Verkehr von 10
Jahren gibt. Alle Waren und Dienstleistungen die öffentlich verkauft werden, müssen demnach ab 1. Jänner 2016 barrierefrei angeboten werden. Lokale und Geschäfträume müssen somit frei
von baulichen Barrieren sein.
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Beratung und Planung
Bereits seit 2004 arbeiten wir intensiv an professionellen und optimalen Lösungen für blinde und sehschwache
Menschen. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, einwandfreie Leitsysteme bereit zu stellen, welche diese
Anforderungen erfüllen. Durch laufenden Meinungsaustausch mit Betroffenen, sowie zertifizierten Experten
für barrierefreies Bauen und Gerichtssachverständigen, können wir unsere Kunden bei deren individuellen
Planung beraten und unterstützen. Änderungen der Normvorschriften werden in unserer Produktpalette
stets aktuell berücksichtigt.
Was zeichnet uns aus:
Individualität & Flexibilität
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- Beratung
- Bestandsaufnahme
- Kundenorientierte Lösungen
- Planung
- Qualitativ hochwertige Produkte
- Montage vor Ort
- Service-Nachbetreuung
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